Kosten
Als Privatpraxis richtet sich mein Angebot an Privatversicherte, Selbstzahler:innen sowie an Patient:innen der gesetzlichen Unfallversicherung
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.
Privatversicherte:
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung ganz oder teilweise. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden und ob eine ärztliche Überweisung oder ein Antrag erforderlich ist. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:innen:
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der GOP (Ziffern 870 + 801a): 134,07€ / Sitzung.
Für Patient:innen der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit psychotherapeutische Unterstützung benötigen, kann Ihre gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Kosten für die Behandlung im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens übernehmen.
Dazu benötigen Sie in der Regel eine entsprechende Verordnung oder eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.
Ich rechne die Sitzungen direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab – für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Bei Fragen zu den Kosten oder zum Ablauf sprechen Sie mich gerne an.
